Dieses Bild zeigt zwei Berufstätige bei der Winzerarbeit.

Berufskrankheiten der Haut

Hier behandeln wir Patienten mit berufsbedingte Hauterkrankungen wie berufsbedingte oder durch den Beruf verursachte Handekzeme/Ausschläge an den Händen (BK5101)

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Was sind mögliche Berufskrankheiten der Haut?

Hierzu kann auch eine Schuppenflechte der Hände gehören, die sich berufsbedingt verschlimmert.

oder berufsbedingter weißer Hautkrebs (BK 5103) bei Berufen mit viel Sonnenbelastung (auch wenn man schon berentet ist, ist die Anerkennung einer Berufskrankheit wegen Hautkrebs durch UV-Licht im Berufsleben (bei überwiegender Arbeit im Freien im Beruf) wie Winzer, Dachdecker, Arbeiten im Baugewerbe, in der Schifffahrt, Vermessungstechniker, im Ausland in Regionen mit starker Sonnenbestrahlung und viele mehr, möglich.

Berufskrankheiten der Haut nehmen stark zu. Wir prüfen für Sie gerne, ob eine berufsbedingte Hauterkrankung vorliegt, für die Ihre Berufsgenossenschaft die Behandlung übernehmen kann. Dann erhalten Sie völlige therapeutische Unterstützung durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse inklusive Schulungsmaßnahmen und die Übernahme der notwendigen Pflegeprodukte. Die Leistungen die Sie als Patient dann über die Berufsgenossenschaft erhalten gehen teils deutlich über die Leistungen innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.

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